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Lieber Leser,

die einseitige hessische Gewässerpolitik durch das Umweltministerium und speziell der Mindestwassererlass in seiner ökologisch einseitigen Form wird über 400 Wasserkraftanlagen in Hessen unwirtschaftlich machen und damit zur Aufgabe der Stromerzeugung zwingen. Hessen verliert damit einen wichtigen Teil der Energiewende, eine volkswirtschaftlich sehr wünschenswerte und krisensichere private Infrastruktur zur Stromerzeugung, sowie einen wichtigen Beitrag für die systemrelevanten Verteilernetze.

 

Es gehen damit bis zu 700 krisensicheren Arbeitsplätze im Bereich der Wasserkraft und zusätzlich ein Teil der Wertschöpfung im ländlichen Raum in Hessen verloren.

 

Gleichzeitig verschwindet das jahrtausend-alte Kulturgut der Mühle praktisch vollständig. Es ist leider auch ein Mühlensterben, das dieser Erlass verursacht.

 

Die Energiewende wird zurückgedreht und jährlich 84 - 120 GWh stetiger, erneuerbarer Strom (Verbrauch der Haushalte einer Stadt wie Gießen, Marburg oder Hanau) weniger produziert, der zukünftig von Kohle- oder Kernkraftwerken erzeugt werden muss. Dies hätte einen Verbrauch von mindestens 27.153 t und bis zu 38.790 t Steinkohleeinheiten oder im Falle von Braunkohle ein Verbrauch von mindestens 81.459 t und bis zu 116.370 t Braunkohleverbrauch zur Folge.

 

Würde der Erzeugungsverlust durch den Mindestwassererlass durch den derzeitigen deutschen Strommix kompensiert, so würden in diesem Fall zusätzliche Emissionen von 39.816 t und bis zu 56.880 t CO2 zuzüglich weitere gesundheitsschädlicher Emissionen entstehen.

 

Der Stromanteil, der durch den Mindestwassererlass verloren geht, ist mit bis zu 8.000 Jahresstunden Verfügbarkeit aus erneuerbarer Produktion nicht mit Wind- oder Solarstrom zu kompensieren.

 

Um diese Strommenge aus stetiger, erneuerbarer Produktion herzustellen, wird im Falle einer Mais-Biogasproduktionsanlage eine Maisanbaufläche von 4.485 ha und bis zu 6.400 ha benötigt. Die zur Herstellung der Anlagen zusätzlich erforderlichen Investitionskosten belaufen sich auf mindestens 44 Mio. € und bis zu 63 Mio. €.

 

Aufgrund der Regionalität und der hohen Verfügbarkeit der entfallenen Stromproduktion aus Wasserkraft entstehen zusätzliche Kosten für Netzdienstleistungen der Wasserkraft in Höhe von 17 Mio. €

 

Gleichzeitig wird sich unweigerlich der Fischbestand in den Gewässern verschlechtern, da sich die Wasserrückhaltung verschlechtert und damit relevante Rückzugshabitate bei Hoch- und Niedrigwasser fehlen. Dieser Effekt wird durch die Auswirkungen des Klimawandels zunehmend begünstigt.

 

Der möglich ökologische Vorteil des Erlasses bezieht sich dabei lediglich auf 1,2% der hessischen Fließgewässer!

 

Hieran erkennt man deutlich die stark überwiegenden Vorteile der Stromerzeugung mittels Wasserkraft für Natur, Umwelt und Gesellschaft. Es ist kaum möglich, diesen stetigen Strom mit weniger Eingriff in Natur und Umwelt zu erzeugen als mit moderner Wasserkraft. Dies wird in einer Zeit, in der fast jeder ein Auto mit 150 kW besitzt und „der Strom aus der Steckdose“ kommt, sehr leicht verdrängt. Es ist jedoch eine naturwissenschaftliche Tatsache.

 

Die Einseitigkeit unserer hessischen Gewässerpolitik gegen die Wasserkraft muss beendet und zu einem ausgewogenen Handeln, welches alle Umweltaspekte und Folgen berücksichtigt, zurückgekehrt werden.

 

Bitte überzeugen Sie sich selbst und folgen unserer Aktion Wasserkraft muss bleiben!.

Arbeitsgemeinschaft Hessischer Wasserkraftwerke (AHW)

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Hessischer Landesverein Verein zur Erhaltung und Nutzung von Mühlen (HLM)

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Interessengemeinschaft Wasserkraft Fulda/Röhn

(IG-Wasserkraft)

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