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Die Angst der Betreiber und der Vollzugsstau

Viele Betreiber haben Angst sich zu wehren, da sie Repressionen, wie im Falle der Teichmühle oder andere Nachteile fürchten.

Leider ist der wasserrechtliche Vollzug bedingt durch die vielen naturschutzfachlichen aber auch netztechnischen Auflagen für beide Seiten, also die Verwaltungsbehörde und den Betreiber, eine echte Herausforderung. Es dauert viele Jahre, bis man sich in die Verwaltungspraxis soweit eingearbeitet hat, dass man überhaupt in der Lage ist, als Verwaltungsbeamter ein entsprechendes Verwaltungsverfahren in gerichtsfester Weise durchzuführen, oder als Planer oder Betreiber die erforderlichen Unterlagen dafür überhaupt erstellen bzw. verstehen kann.

Als Folge für den Betreiber treten sehr hohe Planungskosten auf, und gerade der Mindestwassererlass fordert in vielen Fällen zusätzliche Einzelgutachten, die ein Betreiber einer kleinen Wasserkraftanlage finanziell unmöglich erbringen kann. Der Betreiber ist also unweigerlich auf die hohe Kompetenz und den weit überdurchschnittlichen Einsatz und auch langen Atem aller am Verfahren Beteiligten angewiesen, was den erheblichen wasserrechtlichen Vollzugsstau in Hessen begründet.

Der Mindestwassererlass setzt auf diesen Vollzugsstau ohne Rücksicht auf die Situation der Wasserwirtschaft noch einen drauf, und es wird alles noch schwieriger und weiter stagnieren.

Hinzu kommt, dass seit den Änderungen im EEG 2014 die Verwaltungsbehörden keinerlei Anreize für die Betreiber mehr setzen können, z.B. eine Modernisierung durchzuführen, was bis dahin möglich war. In früheren Versionen des EEG hat man für WHG-konforme Modernisierungen eine erhöhte Vergütung bekommen, was viele Modernisierungen von Wasserkraftanlagen, also den Bau von Fischaufstiegs- und Fischabstiegsanlagen sowie die Erneuerung von Fischschutzanlagen nach sich gezogen hat.

In vielen Bundesländern hat man daher jetzt Fördermöglichkeiten zum Bau von Fischwegen geschaffen. Nicht so in Hessen, wo es seit Jahren nur auf dem Papier des Koalitionsvertrages steht und sich niemand verantwortlich fühlt, dies Versprechen auch Realität werden zu lassen.

 

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