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Redispatch 2.0 verpflichtet Wasserkraftbetreiber zur Datenmeldung an den Netzbetreiber

Im Zuge der Redispatch 2.0-Umstellung sind Betreiber von Wasserkraftanlagen mit einer Leistung von mehr als    100 kW künftig zur Datenmeldung an den Anschlussnetzbetreiber verpflichtet. Konkret geht es um Stammdaten, Planungsdaten, Nichtbeanspruchbarkeiten und Echtzeitdaten. Erste Netzbetreiber haben bereits Schreiben mit Informationen und der Aufforderung zur Datenmeldung versandt. Die Umsetzung der Anforderungen, die mit dem Redispatch 2.0 einhergehen, stellt die Anlagenbetreiber vor große Herausforderungen. Die neuen Regeln gelten ab 1. Oktober 2021.

Grundsätzlich wird die vor einigen Jahren eingerichtete Schnittstelle des Einspeisemanagements genutzt. Dies sind oftmals Rundsteuerempfänger, die die Anlagenleistung stufenweise regeln können (100% / 60%, 30%, 0%). Der Vergütungsausfall wird entsprechend erstattet. Hierzu eignet sich bei Wasserkraft üblicherweise das "Pauschalmodell". Weiterhin müssen die Rollen des EIV (Einsatzverantwortlichen) und des BTR (Betreiber Technischer Ressource) angegeben werden.


Die Problematik besteht darin, dass alle Betreiber, die nicht an der Direktvermarktung teilnehmen, und das sind die allermeisten, diese Rollen nur mit verhältnismäßig großem Aufwand übernehmen können. Einige Netzbetreiber bieten an, diese Rollen gegen geringe Kosten zu übernehmen.


Die Firma FEE, bekannt als Hersteller von Anlagensteuerungen, hat sich ebenfalls bereit erklärt, diese Rollen zu übernehmen und damit diesen Service zur Verfügung zu stellen.

Hier finden Sie den Angebotsflyer der Firma FEE.

Auch die Firma Iterra GmbH bietet diesen Service hier an.

Ein gutes Webinar mit mehr informationen zu dem Thema findet sich hier:

https://www.next-kraftwerke.de/unternehmen/webinar

Letztlich ist dies unser Beitrag, das Stromnetz intelligenter zu machen. Wir nehmen damit an dem Stabilitätsmanagement der Verteilernetze teil, was nun auch vergütet wird.

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