Die Betroffenen
Zwei Mühlen in Reichensachsen
Diese Mühlen verschwinden mit ihrer stetigen, erneuerbaren und klimafreundlichen Stromerzeugung. Der Mühlgraben wird nach einigen Jahren verlanden und der Steuerzahler wird neben dem Rückbau auch alle zukünftigen Kosten übernehmen, da private Initiative so verhindert wird. Durch den Rückbau wird Wasser schneller abfließen, únd der Fischbestand wird sich entgegen aller Hoffnungen mit hoher Wahrscheinlichkeit sogar verschlechtern, da zu Zeiten von extremen Ereignissen wie Hoch- und vor allem Niedrigwasser weniger Rückzugsmöglichkeiten für die Fische bestehen. Diese Ereignisse werden zukünftig durch Klimafolgen vermehrt auftreten.
Diese Wasserwirtschaft des RP Kassel (Bad Hersfeld) zeichnet sich überwiegend durch ein ideologisches Handeln und weniger durch ausgewogene Weitsicht aus, bei der auch Hochwasserschutz, Klimawandel, Klimafolgen, Klimaschutz aber auch Beteiligung und private Initiative eine Rolle spielen sollten.
Die Kappmühle an der Nüst
Es ist eine der historischen Mühlen in Hessen, die noch voll funktionsfähig sind und in welchen auch noch mit Wasserkraft gemahlen wird. Die Mühlentechnik wird durch ein Wasserrad als Kraftmaschine angetrieben und ist vollständig erhalten.
Vor 100 Jahren im Jahr 1920 hat der Großvater des jetzigen Eigentümers die Kappmühle gekauft und als Lohnmühle betrieben. Dass Wasserrecht ist jedoch älter und wurde mit erworben. Am 01.04.1945 wurde die Mühle, Wohngebäude, Stallungen, Scheune durch Kriegseinwirkung vollständig zerstört und das gesamte Anwesen brannte bis auf die Grundmauern vollständig nieder. Alle dort befindlichen historischen Dokumente sind dabei zerstört worden jedoch wurden die Gebäude wieder aufgebaut und alle Mühleneinrichtungen entsprechend dem technischen Stand dieser Zeit neu installiert. Der Vater des Eigentümers betrieb die Mühle weiter als Lohnmühle. Mit der sinkender Auslastung (Strukturwandel) wurde die Mühle dann auch zur Stromerzeugung umgebaut.
Der Fischaufstieg der Kappmühle
Seit 1993 ist der Besitz in die nächste Generation übergegengen, die die vollständige Mühleneinrichtung für verschiedene Getreide-Bearbeitungen nutzt. Einen wesentlichen Anteil der Wasserkraft kommt der Stromerzeugung zu.
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Die Kappmühle besitzt einen Fischaufstieg und einen Fischschutz und ist in einem guten und gepflegten Zustand.
Bericht in der Fuldaer Zeitung vom 26.12.2019
Wilhelm Brehl von der Kappmühle in Mackenzell ist zutiefst getroffen: „Wenn das so kommt, wie im Anhörungsbescheid festgesetzt, muss ich das Wasserrad mindestens acht Monate im Jahr abstellen. Dann geht mit mir eine mehrere hundert Jahre alte Müllertradition zu Ende“
„Selbst wenn alle Mühlen verschwinden, sind die Bäche durch andere Belastungen noch lange nicht in einem guten ökologischen Zustand“ argumentiert Christof Baumann.
Frank Breul, langjähriges Mitglied der Grünen an der Haune macht deutlich, dass er von der ideologischen Wiesbadener Landespolitik zutiefst enttäuscht ist.
„Es macht mich sprachlos, mit welcher Rücksichtslosigkeit Hessen gegen die älteste regenerative Form der Energienutzung vorgeht.“ Dass die Politik dabei weder auf Argumente von Gemeinwohlbelangen der Wasserkraft wie die Stabilisierung des Grundwasserspiegels bei Trockenheit und Starkregenereignissen noch auf die Eigentumsrechte Rücksicht nimmt, ist für die Wasserkraftbetreiber inakzeptabel.
Die Juristin des RP habe deutlich gemacht, dass aus ihrer Sicht wirtschaftliche Interessen bei der Festlegung der Mindestwassermengen nicht relevant seien. Manfred Hempe, Sprecher der IG, zeigte sich nach dem Gespräch enttäuscht. „Während weltweit die CO2-neutrale Wasserkraft als eine Lösung im Kampf gegen den Klimawandel angesehen wird und boomt, entzieht Hessen der Wasserkraft die Existenzgrundlage.“
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Die Teichmühle an der Wehre
Die jetzige Mühle wurde 1859 auf der Grundlage einer vorhergehenden Wasserkraftnutzung erbaut. Seit 1978 dient die Turbine mit 44 kW dem Landhandelsbetrieb mit Getreidesiloanlage zur Reinigung und Trocknung von regionalem Getreide. Der restliche Strom wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist.
Der Betrieb hat sieben Vollzeitbeschäftigte und leistet wertvollen Beitrag zur nachhaltigen und regionalen Versorgung mit Lebensmitteln und Strom.
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Mit dem Vollzug des Mindestwassererlasses durch das RP-Kassel wird es die Stromerzeugung und auch den Betrieb in dieser Form nicht mehr geben.
Nachhaltigkeit und Regionalität gehen unwiederbringlich verloren!
Die Eigentümerfamilie hat Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht und steht seither unter verschärfter Beobachtung des Regierungspräsidiums. Es ergehen Zwangsmittel wegen angeblicher Nichteinhaltung des Mindestwassers. Es herrscht eine unnachgiebige Härte von Seiten der Behörde.
Die Arbeitsgemeinschaft Hessischer Wasserkraftwerke hat sich entschlossen, erhebliche Mittel bereitzustellen, um diese und falls erforderlich möglicherweise auch weitere Klagen durch mehrere Instanzen hindurch zu unterstützen.
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Zitat Dr. Steinhoff aus dem Vorstand der AHW:
„Wasserkraft ist zumeist vollkommen verträglich mit den strengen Vorgaben der WRRL. Dies ist vielfach nachgewiesen worden. Es ist nicht Sinn der EU-Wasserrahmenrichtlinie, Wasserkraft in Hessen abzuschaffen, indem man 1,2% der Fließgewässer in zweifelhafter Weise aufwertet. Es muss im Falle von Abwägungen bei der Wasserkraftnutzung endlich eine gesamtökologische Betrachtung erfolgen und auch der Nutzen der Wasserkraft mit ihren Vorteilen der stetigen, regionalen und erneuerbaren Stromproduktion für Umwelt und Klima mit einbezogen werden.“
Bericht in der Hessenschau über den Kampf der Teichmühle gegen den Mindestwassererlass
Zitat RP Kassel:
"Wenn eine Anlage geschlossen werden muss, ist es nicht gut, aber im Sinne der WRRL bzw. des WHG auch notwendig."
Die Obermühle an der Sontra
Das zur Obermühle in Hoheneiche gehörige Wohnhaus ist ein repräsentativer Fachwerkbau, der um die Mitte des 17. Jahrhunderts erbaut wurde.
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Die Obermühle war primär Mehl- und Ölmühle, die mit einem unterschlächtigen Wasserrad betrieben wurde. Sie hatte auch einen Holzschneid-, sowie Poch- und Schleifgang, die abwechselnd von einem zweiten Rad betrieben wurden. Heute besteht hier eine Turbine zur Erzeugung von elektrischem Strom für rund 20 Haushalte.
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Zur Obermühle gehörte von 1770-1872 eine Pulvermühle, die Schieß- oder Schwarzpulver für hessische Armeen lieferte. Sie befand sich aus Sicherheitsgründen 500 Meter flussaufwärts der Sontra. Die Grundbestandteile des Pulvers waren Kali-Salpeter, Holzkohle und Schwefel.
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Die Anordnung des RP Kassel zur Mindestwasserabgabe zwingt diese fast 400 Jahre alte Mühle, die Erzeugung von stetigem und klimafreundlichem Strom aufzugeben.
Die Untermühle in Wichmannshausen
Die Erneuerung der Untermühle in Wichmannshausen ist eine wünschenswerte private Investition in krisensichere Infrastruktur zur erneuerbaren Energiegewinnung. Doch diese ist durch den Mindestwassererlass bedroht.
Weitere Betroffene
Wie diese Mühlen sind noch viele weitere Standorte in Hessen von der einseitigen Wasserwirtschaft des Ministeriums und der leider pflichtgemäßen Ausführung der Regierungspräsidien betroffen.
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Falls auch Sie betroffen sind, melden Sie sich bitte bei uns.
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