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Rechtliches

EEG 2023

Das Öffentliche Interesse der Wasserkraft ist nun auch im Landeswassergesetz NRW verankert

 

Das neue Landeswassergesetz in NRW betont das öffentliche Interesse am Erhalt und Ausbau der Wasserkraft. Zudem vereinfacht und beschleunigt es die Verwaltungsverfahren. So muss die zuständige Behörde zukünftig innerhalb bestimmter Fristen über die Genehmigung einer Wasserkraftanlage entscheiden.

Pressemeldung der Interessengemeinschaft Wassernutzung NRW


Hier finden Sie den Beschluss des Landtages.

 

Öffentliches Interesse in NRW

EEG 2023 verabschiedet

Am 08.07.2022 hat der Deutsche Bundestag das sogenannte Osterpaket mit den Änderungen zum EEG 2023 beschlossen.

Hierzu die Pressemitteilung des BDW: "Wasserkraftbranche ist erleichtert"

Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) begrüßt Anerkennung des überragenden öffentlichen Interesses für die Wasserkraft und Aufrechterhaltung des Förderrahmens im EEG 2023.

Hier die Pressemitteilung der AHW "Negative Regelungen zulasten der Wasserkraft aus Gesetzentwurf beseitigt"

Nachdem der Ausschuss für Klimaschutz und Energie das sogenannte  Osterpaket, dem Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor zugestimmt hat, wurde auch von Bundestag und Bundesrat die Zustimmung erteilt.

Die Stiftung Umweltenergierecht hat eine Synopse mit Gegenüberstellung der bisherigen (EEG 2021) und künftigen Regelungen des EEG 2023 zur Verfügung gestellt.

 

 

 

Aufwertung der Wasserkraft bei wasserrechtlichen Abwägungsentscheidungen

 

Die Entwicklung des wissenschaftlichen Kenntnisstands wie auch der gesellschaftlichen und politischen Aufmerksamkeit ist in Deutschland in das Klimaschutzgesetz mit verbindlichen Klimazielen gemündet. Die Wasserkraft stellt einen wichtigen Baustein der notwendigen und dringlichen Energiewende dar. Soweit Konflikte mit der Gewässerökologie sich als Hemmnis darstellen, sind diese über das wasserrechtliche Ausnahmeregime einzelfallbezogen lösbar. Die Rechtsprechung erkennt dies zunehmend an. Die zuständigen Behörden sind verpflichtet, im Rahmen der Verhältnismäßigkeit den Belangen der Wasserkraft angemessen Rechnung zu tragen.

Hier finden Sie den vollständigen Artikel von Prof. Dr. Thorsten Attendorn in WasserWirtschaft 11|2020.

Aufwertung der Wasserkraft

Erneuerbare Energien Gesetz EEG

 

Das EEG ist aus dem Einspeisegesetz für Wasserkraftstrom entstanden, welches 1991 Rechtsgültigkeit erhalten hat und u.a. durch Hermann Scheer initiiert wurde. Die aktuelle Version des EEG ist das EEG 2017. 

Es garantiert für Wasserkraftanlagen bis 100 kW eine Förderung ohne Direktvermarktung. Wasserkraftanlagen über 100 kW unterliegen der verpflichtenden Direktvermarktung. Ebenso werden die Vergütungssätze gestaffelt nach  Leistung und Modernisierungsgrad festgelegt.

Das EEG stellt neben dem Wasserrecht selbst immer noch die wesentliche rechtliche Stütze der Investitionssicherheit dar. Leider haben sich jedoch während der vielfachen Überarbeitung des EEG und weiterer Regularien wie beispielsweise um den Netzzugang (BDEW-Richtlinie) in den vergangenen Jahren viele Hürden ergeben, die dem Wasserkraftstrom den Netzzugang erschweren. Alleine der Umfang und die Komplexität der rechtlichen Rahmenbedingungen macht es für viele zu einer erheblichen Herausforderung eine bestehende Wasserkraftanlage zu modernisieren. Hier hilft die AHW ihnen weiter.

Hier eine sehr hilfreiche Zusammenfassung von Frau Keunecke (Ingenieurbüro Floecksmühle).

 

Klimaschutz erfolgreich gestalten - was Behörden tun können

Ein Gutachten von Prof. Attendorn im Auftrag der Bezirksregierung Arnsberg (NRW) kommt zu dem Ergebnis, dass der weitere Ausbau der Wasserkraft zwar durch gesetzliche Verbote aus dem Wasserrecht erheblich gebremst wird. Jedoch gibt es in den einschlägigen Rechtsnormen Ausnahmeklauseln. Diese ermöglichen es den Behörden und verpflichten diese auch dazu, dem Klimaschutz und der regenerativen Energieerzeugung im Einzelfall zur Durchsetzung zu verhelfen.

 

Verwaltungsverfahren / rechtliche Hürden/Voraussetzungen

 

  • zur Modernisierung

  • zur Erlangung eines Wasserrechts

 

In Hessen werden Wasserrechte durch die Regierungspräsidien (Obere Wasserbehörde) verwaltet. 

Die Regierungspräsidien in Hessen sind das Regierungspräsidium (RP) Kassel, das RP Gießen und das RP Darmstadt mit den Unterabteilungen RP Wiesbaden und Frankfurt. Sie verwalten die Wasserkraftanlagen in Hessen. 

Die allermeisten Wasserkraftanlagen befinden sich in Nord- und Mittelhessen. Aufgrund der Topologie und der besseren Verdienstmöglichkeiten im Rhein-Main-Ballungsraum sind in Südhessen vergleichsweise mehr Anlagen stillgelegt worden.

 

Eine Wasserkraftanlage mit Anspruch auf Vergütung nach EEG kann grundsätzlich nur an einer bestehenden Stauanlage errichtet werden. 

Die Anforderungen nach WHG 33-35 (Fischschutz, - aufstieg, -abstieg und Mindestwasser) werden dem Antragsteller dabei auferlegt. Das gleiche gilt verpflichtend bei der Durchführung von wasserrechtlich genehmigten Modernisierungen.

Mindestwasser

Das Mindestwasser ist die Wassermenge, die bei Ausleitungskraftwerken verpflichtend in der Ausleitungsstrecke (Mutterbett) zu verbleiben hat. Seit 2017 ist in Hessen ein neuer Mindestwassererlass in Kraft getreten, nachdem im Jahr 2012 der bis dahin gültige Mindestwassererlass seine rechtliche Gültigkeit verloren hat.

Die Bürgermeister im Landkreis Fulda haben eine Resolution zum Mindestwassererlass verabschiedet.

Daraufhin haben sie ein Antwortschreiben von Staatssekretär Oliver Conz im Hessischen Umweltministerium erhalten. Auf dieses Schreiben gab es dann eine Erwiderung der IG Wasserkraft im Biosphärenreservat Rhön / LK Fulda.

Übergeordnetes öffentliches Interesse an der Wasserkraft

Hier finden Sie eine Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Fabio Longo, in welchem die Auswirkungen des hessischen Mindestwassererlasses beschrieben werden. Darüber hinaus gibt er einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zum öffentlichen Interesse an der Wasserkraft.

EU-Wasserrahmenrichtlinie WRRL

Wie die nationale und besonders die hessische Umsetzung der EU-WRRL der Produktion von stetigem und klimafreundlichem Strom entgegen steht, ist erschreckend. Ein wichtiger Beitrag zur CO2-freien Stromerzeugung wird rückgebaut und das Kulturgut Wasserkraft vernichtet. Dies geschieht, obwohl es viele Wasserkraftanlagen gibt, die bereits Fischwege und Fischschutz haben. Die Wasserkraft muss gerade in Hessen für die erheblichen Verfehlungen anderer Gewässernutzer herhalten. Die hessische Umweltpolitik schafft es nicht, eine krisensichere und bereits seit langem bestehende Infrastruktur, die nachweislich konform mit den Vorgaben der WRRL ist und in der Region wichtige Netzdienstleistungen zur Verfügung stellt,  zu erhalten. Das hessische Umweltministerium baut sie durch den Mindestwassererlass massiv zurück. Eine fehlgeleitete Umweltpolitik und ein deutschlandweites Negativbeispiel.

Hier die Stellungnahme der AHW zu den wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung im Zusammenhang mit der Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne der Flussgebietsgemeinschaften Rhein und Weser.

Rechtliche Rahmenbedingungen der Wasserkraft

Artikel "Quo vadis - Wasserkraftnutzung in Deutschland?" in der "Wasserwirtschaft" 5|2019 von Dr. Marcus Lau und Angela Markert.

Bundesnaturschutzgesetz

Viele engagierte Naturschützer sind skeptisch gegenüber den Erneuerbaren Energien und deren Auswirkungen auf Natur und Umwelt. Die positiven Auswirkungen der eneuerbaren Stromversorgung werden jedoch dabei meist nicht berücksichtigt.

Im Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG §1 (3) 4.) kommt jedoch dem Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung insbesondere durch zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien eine besondere Bedeutung zu.

 

Der Ausbau der erneuerbaren Energien, speziell der stetigen und damit besonders nachhaltigen Produktion von Wasserkraftstrom ist damit bei der naturschutzfachlichen Abwägung gerade auch im Genehmigunsprozess besonders zu berücksichtigen.

 

Auszug aus dem Koalitionsvertrag der hessischen CDU/Grünen vom Dezember 2018:

"Wir setzen uns für eine Nutzung der Wasserkraft im Einklang mit der Wasserrahmenrichtlinie und dem Schutz der  Fischfauna ein. Besonders die alten Mühlen wollen wir durch geeignete Maßnahmen (Beratung und Förderung) erhalten.

Der Strommarkt in Deutschland muss insgesamt stärker auf mehr Flexibilität ausgerichtet werden.  Effiziente  und  umweltfreundliche Technologien wie Gas und Biogaskraftwerke, Wasserkraft oder auch Speicher und  Lastmanagement müssen eine höhere Chance im Wettbewerb auf dem Energiemarkt erhalten."

 

Verwaltungsverfahren
Mindestwasser
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BNatSchG
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Gutachten Prof. Attendorn
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