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Bewertung der modernen Laufwasserkraft aus Sicht der Gewässerökologie und WRRL

Aus dem strengen Regime der WRRL sind seit ihrem Erscheinen eine Vielzahl von technischen Standards sowie Gesetzesnormen im nationalen und Länderrecht hervorgegangen. Zu nennen sind im wesentlichen:

WHG-Novelle 2009, Stabweitenverengung bei Rechen 2010, DWA-M 509 Fischaufstieg, BWK-Standard Funktionskontrolle Fischaufstieg (erneute Überarbeitung im Gange), DWA-Standard Fischschutz und Fischabstieg (erneute Überarbeitung im Gange), diverse Fachliteratur von Guntram Ebel geht den Standards voraus, Mindestwasserlass Hessen, LAWA-Empfehlung zu Mindestabflüssen (erneute Überarbeitung im Gange). Eine weitere Stabweitenverengung im hessischen Fischereirecht ist ebenfalls in Bearbeitung.

 

Parallel und teilweise angeregt durch die hohen technischen Standards hat in den letzten zwei Jahrzehnten eine erhebliche Weiterentwicklung der begleitenden technischen Maßnahmen zum Fischaufstieg, Fischabstieg und Fischschutz stattgefunden. Zentrales Argument für die Wasserkraft aus Sicht der Gewässerökologie ist damit ihre allgemeine Verträglichkeit mit den strengen rechtlichen Vorgaben der WRRL und des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Kaum eine andere Gewässernutzung kann ihre Verträglichkeit mit diesen Vorgaben so lückenlos und eindeutig nachweisen.

 

Nach dem Bewertungsmaßstab der WRRL ist jede Nutzung entlang der sogenannten Qualitätskomponenten zu beurteilen. Vorbehaltlich einer Prüfung im Einzelfall beeinträchtigt die Wasserkraftnutzung im allgemeinen weder Gewässergüte noch Gewässerstruktur an nicht rückbaubaren Querbauwerken. Von den ca. 19.000 Querbauwerken in Hessen werden nur ca. 580 für Wasserkraftnutzung verwendet, und ein Großteil dieser Nutzungen befinden sich an aus anderen Gründen nicht rückbaubaren Querbauwerken. Voraussetzung ist, dass die Durchgängigkeit mit Hilfe von Fischaufstiegs- und auch Fischabstiegsanlagen hergestellt ist. Durch die Installation eines entsprechenden Fischschutzes ist ebenfalls sicher auszuschließen, dass ein negativer Einfluss auf den Fischbestand besteht.

 

Somit ist unter den genannten Voraussetzungen jeglicher negative Einfluss auf die Qualitätskomponenten Biologie, Hydromorphologie und physikalische Chemie, also die gesamte Gewässerökologie sicher auszuschließen. Dies kann bereits an vielen modernisierten Anlagen und auch Neubauten in Hessen gezeigt werden.

 

Es gibt jedoch auch viele Altanlagen, die noch nicht den modernen Anforderungen entsprechen. Nicht jeder Eigentümer ist leicht von einer Modernisierung zu überzeugen, zumal die Kosten gerade bei kleinen Anlagen die finanziellen Mittel bei weitem übersteigen.

 

Fazit: Wasserkraftnutzung ist mit den richtigen begleitenden Maßnahmen unschädlich für die Gewässerökologie. Sie trägt unter den verschiedenen Nutzern den mit Abstand geringsten Beitrag zu dem von den Zielen abweichenden Zustand unserer Oberflächengewässer bei. Sie hat zudem keinesfalls einen nachteiligen Einfluss auf die physikalische-Chemie, das Grundwasser und die Trinkwassergewinnung.

Bei veralteten Fischschutz und Fischabstiegsanlagen kann es zur Tötung oder Verletzung kommen. Modernisierte oder neue Anlagen haben im allgemeinen keinen negativen Einfluss auf den Fischbestand.

 

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