Das Kalkül der Politik
Die Politik hofft, das EuGH-Urteil bzgl. der überhöhten Nitratbelastung und Verstößen anderer Gewässernutzer gegen die Vorgaben der WRRL dadurch auszugleichen, dass man die Wasserkraft abschafft, um dann durch eine vermeintlich bessere Gewässerstruktur einen Ausgleich in den Mittel- und Oberläufen zu erreichen. Abgesehen davon, dass dies fachlich hoch fragwürdig ist (vgl. Studie WasserWirtschaft 2/3 | 2016, Träbing, Theobald), ist es auch mit der WRRL nicht zu machen:
Es ist nach den Vorgaben der WRRL schlicht nicht zulässig, einen Ausgleich über Qualitätskomponenten hinweg zu etablieren. Sprich: Bei schlechter Gewässergüte muss man an dem Problem der Einleitungen also der physikalischen Chemie des Gewässers arbeiten und nicht an einer Symptomatik im Bereich der Gewässerstruktur (Morphologie).
Oder anders gesagt: Wenn man eine schlechte Gewässergüte hat, hilft es nicht, Wasserkraftanlagen, die seit Jahrhunderten bestehen, stillzulegen, zumal diese vielfach schon Konform mit den Vorgaben der WRRL sind, und es nebenbei gesagt noch ca. 18.000 Querbauwerke in Hessen gibt, an welchen keine Wasserkraftnutzung stattfindet. Vielmehr müssen vor allem die stofflichen Einleitungen und der flächendeckende Längsverbau vermindert werden. Ebenso müssen nicht erforderliche Eingriffe in die Qualitätskomponente Fische, also die unkontrollierte Entnahme von großen, adulten und laichreifen Tieren, teilweise der Besatz und vor allem der Fang geschützter Arten endlich gestoppt werden.
Das Ministerium arbeitet dennoch seit nunmehr über 10 Jahren akribisch daran, Wasserkraft abzuschaffen und gründete speziell zu diesem Zweck eine Arbeitsgruppe, die sich mit den rechtlichen Möglichkeiten dazu befasste und einen neuen Mindestwassererlass schuf, der angeblich helfen soll, die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen. Der Erlass wurde schließlich so abgefasst, dass 70% aller Wasserkraftanlagen in Hessen zwangsläufig unwirtschaftlich werden, was ja auch das (offiziell unerklärte) Ziel war. Der dabei sehr geringe gewässerökologische Nutzen durch die Erhöhung des Mindestwassers beschränkt sich jedoch auf nur 1,2% der hessischen Oberflächengewässer. Ein sehr unausgewogenes und fragwürdiges Verhältnis.
Es trifft ausnahmslos kleine Familienbetriebe und Gewerbe im ländlichen Raum. Sie sind vielfach ehemalige Müller oder Handwerker und erzeugen regenerativen, stetigen und regionalen Strom, der für die Energiewende dringend benötigt wird. Ebenso trifft es die Energiewende und den Klimaschutz, der zugunsten der bestehenden Oligopole weiter ausgebremst wird.
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