Unsere Ziele
Die Auswirkungen des Klimawandels machen eine andere Gewässerbewirtschaftung erforderlich
Die Auswirkungen des Klimawandels sind unübersehbar. Bäche und Flüsse trocknen im Sommer aus, Grundwasserspiegel fallen ab und der steigende Verbrauch von Wasser und Strom in unserer Gesellschaft ist ungebrochen. Wir versuchen einen Weg aufzuzeigen, der mit dem geringsten Eingriff in Natur und Umwelt den sich andeutenden katastrophalen Auswirkungen des Klimawandels auf unsere Wasserkörper entgegenwirkt, gleichzeitig die natürlichen Ressourcen wie Wasser und Energierohstoffe erhält und den CO2-Ausstoß in der Stromproduktion vermindert.
Wir bringen Klimaschutz, Energiewende, Trinkwasserversorgung und Gewässerökologie zusammen und wirken gleichzeitig den Auswirkungen des Klimawandels in unseren Bächen und Flüssen entgegen.
Wasserrückhaltung ist wichtig und muss weiter ausgebaut werden.
Wir werden zukünftig nicht mehr über das Jahr verteilt die gewohnten kontinuierlichen Niederschläge haben. Spätestens seit dem Jahr 2016 zeigt sich eine Entwicklung auf, die nach Aussagen der Klimaforscher immer weiter fortschreiten wird und leider als normal angesehen werden muss:
Unser Bäche und auch Flüsse trocknen in schnell fließenden, seichten Abschnitten auch im frühen Sommer schon aus.
Bild eines hessischen Mittelgebirgsflusses im Mai 2020.
Der Fluss hat in den vergangen zwei Jahren von Mai bis Oktober auf weiten Strecken kein Wasser geführt.
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Erst im späten Herbst setzt wieder Niederschlag ein. Über das gesamte Jahr hinweg ist jedoch genügend Niederschlag vorhanden, der die Ökosysteme der Oberflächengewässer bei ausreichendem Abfluss erhalten und auch die Grundwasserkörper in den Auen auffüllen könnte. Dafür ist jedoch eine Wasserrückhaltung erforderlich. Wasserrückhaltung wird in den kommenden Jahren den gleichen Stellenwert haben müssen wie der Hochwasserschutz.
Diese Entwicklung muss für die unterschiedlichen Einzugsgebiete näher untersucht werden. Um die Auswirkungen des Klimawandels auf unsere Oberflächen- und Grundwasserkörper zu minimieren, sind eine Reihe von Maßnahmen zu treffen, die im Weiteren kurz umrissen werden sollen.
Der Rückbau von Stauhaltungen in Fließgewässern ist oftmals nicht sinnvoll
Viele Stauhaltungen sind zum Erhalt des Grundwasserspiegels in den Auen der Fließgewässer unabdingbar. Ein Rückbau und damit eine Verschlechterung der Wasserrückhaltung kann sich gewässerökologisch und aus Sicht der Grundwasserkörper kontraproduktiv auswirken. Man kann dies z.B. an diesem Querbauwerk sehen, das es nach Auslegung der WRRL in Hessen eigentlich nicht mehr geben dürfte.
Vor diesem Wehr staut sich das Wasser im gleichen Flussbett und stellt damit ein Rückzugshabitat für Fische und eine Wasserstelle für Waldtiere dar
Die Wasserrückhaltung in Kombination mit den tiefen Betriebsgräben der Wasserkraftanlagen sorgen dort, wo es noch Anlagen gibt, für den Erhalt der Arten. Die kleinen Wasserkraftanlagen in Forellen- oder auch Äschenregionen stehen in den Sommermonaten still oder oder laufen nur sehr langsam und so ziehen sich die Fische für diese Wochen in die tiefen Betriebsgräben zurück. Diese Gräben dienen in dieser Zeit gerade auch als Jungfischhabitate. Das natürliche Mutterbett hingegen bietet keinen ausreichenden Schutz mehr vor Prädatoren/Fischfressern aller Art.
Obergraben einer Wasserkraftanlage in einer Äschenregion
Wasserrückhaltung in den Oberläufen muss weiter ausgebaut werden
Die bestehenden Rückhaltebecken müssen ihr Management auch im Hinblick auf den kontinuierlichen Abfluss im darunterliegenden Gewässer erweitern. Hierzu müssen sie weiter ausgebaut werden, um neben dem Hochwasserschutz auch diese Funktion erfüllen zu können. Jedes Rückhaltebecken muss im Auslaufbereich einer Wasserkraftanlage enthalten, welche den kontinuierlichen Abfluss bei den normalerweise attraktiven Fallhöhen eines Rückhaltebeckens zur Stromerzeugung nutzen kann.
Die Rückhaltebecken sind so auszulegen, dass während der niederschlagsarmen Zeit ein möglichst hoher jedoch kontinuierlicher Abfluss in den Oberflächengewässern erhalten werden kann. Dieser sorgt für den Erhalt der ökologischen Funktionen, das Auffüllen der Grundwasserkörper und damit der Sicherung der Grundwasserkörper sowie der Trinkwasserversorgung. Auch der Betrieb der Laufwasserkraftanlagen entlang des Gewässers kann auf diese Weise sichergestellt werden.
Bestehende Pumpspeicheranlagen müssen reaktiviert werden
Die stillgelegten Pumpspeicheranlagen und Anlagen mit angeschlossenem Speichervolumen in Hessen müssen reaktiviert bzw. modernisiert und auch im Hinblick auf Wasserrückhaltung erweitert werden. Damit können möglichst viele der angesprochenen positiven Wirkungen gleichzeitig erreicht werden. Einsparung von Kohlestrom sowie Netzstabilität und Zugang für Erneuerbare Energien wie Wind- und Solarstrom werden gleichsam erreicht. Die Finanzierung von Stromspeichern aller Art muss endlich durch das EEG geregelt werden.
Bestehende Stauhaltungen zur Wasserrückhaltung nutzen und den Ausbau von Pumpspeicheranlagen voran treiben
Bestehende Stauhaltungen müssen im Hinblick auf eine mögliche Erweiterung durch einem Speichersee geprüft und der Bau von Pumpspeicheranlagen forciert werden. Gerade die hessischen Mittelgebirgsregionen eignen sich in besonderem Maße für diese Maßnahmen, und regionales Potential ist daher vorhanden. Diese Maßnahmen sind besonders effizient, da sie wie keine anderen den volatilen Wind- und Solarstrom regional verstetigen und damit Kohlestrom überflüssig machen, Wasserrückhaltung fördern und damit die Trinkwasserversorgung sichern. Sie zeigen also eine vielfache Wirkung bei geringstmöglichen Eingriff in Natur und Umwelt!
Die Finanzierung dieser Speicher bzw. Netzdienste sollte durch Mechanismen wie Umlagen erfolgen. Damit ist eine gerechte Kostenverteilung zugesichert.
Laufwasserkraftanlagen modernisieren und verbleibende Potentiale erschließen
Obwohl es schon viele modernisierte Kleinwasserkraftanlagen gibt, sind größere Laufwasserkraftanlagen bisher kaum modernisiert worden. Die Modernisierung kleinerer Anlagen ist voranzutreiben und verbleibende Potentiale zu erschließen. Hierzu wären kaum Anreize erforderlich, wenn die naturschutzfachlichen Randbedingungen in ausgewogener Weise gewählt würden, also z.B. die Standards für den Bau von Fischaufstiegsanlagen in Forellen- und Äschenregionen vereinfacht werden.
Ebenso müsste der überzogene Mindestwassererlass auf die neue, klimatische Situation angepasst und in ganzheitlich abgewogener Weise mit Rücksicht auf die erneuerbare Stromproduktion entschärft werden.
In vielen Fällen wird auch ein Förderprogramm zur Umsetzung ökologischer Verbesserungen (Fischschutz, Fischauf- und -abstieg) erforderlich sein.
Ausbau der Wasserkraft durch Modernisierung und Neubau an bestehenden Querbauwerken ist ein wesentliches Ziel das allgemein unterschätzte Zubaupotential der Wasserkraft zu nutzen.
Gleichsam müssen für größere Anlagen auch Standards erarbeitet werden, die unter ganzheitlicher Berücksichtigung aller Auswirkungen ausgewogen sind und die Erschließung der verbleibenden Potentiale ermöglichen. Es geht hierbei weniger um Geld als um umweltfachlich ausgewogene Entscheidungen.
Nicht zuletzt ist eine Entbürokratisierung durch Erleichterung der Genehmigungspraxis für Modernisierung und Neubau von Wasserkraftwerken erforderlich.
Ausbau der 4. Klärstufe bei mittleren und großen Kläranlagen
Die 4. Klärstufe würde einen großen Beitrag leisten, um die Hauptproblematik der Gewässer zu entschärfen. Die Einleitung einer übergroßen Zahl von Stoffen würde verhindert, die derzeit die Anlagen passieren und in die Gewässer gelangen. Die Kosten hierfür würden die derzeitigen Gebühren um 17% erhöhen (BDEW-Studie), was nach dem Verursacherprinzip umgelegt werden sollte.
Wie kann das alles bei unserem derzeitigen Naturschutzrecht geschehen?
Unser Naturschutzrecht schaut leider immer nur auf den Ort des Eingriffes und die direkten Auswirkungen dort. Eine Summation der vielen einzelnen Emissionen, Abfälle oder auch Auswirkungen und gar eine globale Sichtweise dieser Auswirkungen lässt es jedoch vermissen. In streng naturwissenschaftlichen Sinne ist jedoch eine Betrachtung dieser Gesamtauswirkungen erforderlich, um die Wirksamkeit und damit die Verträglichkeit einer Maßnahme mit unserer Natur und Umwelt, abschätzen zu können. Auch wenn unser Naturschutzrecht diesen ganzheitlicher Ansatz vermissen lässt, ist er jedoch bei jeder Abwägung in einem Genehmigungsprozess einer Maßnahme eigentlich erforderlich.
Dies zeigt die naturschutzrechtliche Sackgasse auf, die wir uns in den letzten 40 Jahren gebaut haben. Sie bremst erfolgreich eine Energiewende, einen wirklichen Beitrag zum Klimaschutz und den Erhalt der Natur aus.
Wir fordern daher eine möglichst ganzheitliche Betrachtung der Auswirkungen einer Maßnahme im Genehmigungsprozess.
Es kann nicht sein, dass sich Klimaschutz und Gewässerentwicklungsziele, also beispielsweise die Ziele der WRRL bzw. deren überzogene hessische Auslegung, wie sie beispielsweise durch den Mindestwassererlass erfolgt, sich gegenseitig ausschließen. Die Wasserkraft genießt ein hohes Ansehen in der Bevölkerung und ist aufgrund ihrer Natur so WRRL-verträglich wie keine andere Gewässernutzung. Hinzu kommen hocheffektive Vermeidungsmaßnahmen wie Leitrechen und Fischwege. Diese vermeiden nachteilige Auswirkungen auf den Fischbestand, also die Biologie, und vermeiden bei bestehenden Querbauwerken nachteilige Auswirkungen auf die Morphologie des Gewässers.
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