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Schadstoffe und die 4. Klärstufe

Derzeit sind in der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) 45 Schadstoffe, sogenannte prioritäre Schadstoffe, gelistet. Ihr Vorkommen bzw. ihr Nichtvorhandensein ist ausschlaggebend für eine gute Wasserqualität. Es gelangen jedoch mehr als 100.000 verschiedene Substanzen in Umwelt und unsere Gewässer, deren Auswirkungen weitgehend unbekannt sind.

 

Dr. Werner Brack vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) kritisiert: „Das gegenwärtige Monitoring ist teuer, ignoriert den größten Teil der Schadstoffe und läuft den eigentlichen Problemen hinterher. Denn die meisten prioritären Schadstoffe sind längst vom Markt und durch andere sehr ähnlich wirkende chemische Substanzen ersetzt.“ Neue Stoffe auf die Liste zu bekommen, ist aber laut Brack ein langwieriger politischer Prozess. Außerdem beschränke sich die WRRL bislang nur auf die Prüfung von Einzelstoffen. Schadstoffe wirkten in der Umwelt aber nicht einzeln, sondern in Kombination und können sich dadurch in ihrer Wirkung gegenseitig verstärken.

 

Ein Schritt vorwärts wäre der Einsatz der 4. Klärstufe. Sie filtert mit Hilfe von Aktivkohle viele Substanzen heraus, die bisher ungehindert in die Gewässer gelangen. Von den ca. 720 Kläranlagen in Hessen verfügen jedoch nur eine Handvoll über eine 4. Klärstufe als Teststufe. Die 4. Klärstufe kann allerdings auch nicht alle Stoffe herausfiltern, wäre jedoch ein großer Schritt nach vorne.

 

Laut einer BDEW-Studie zur Diskussion über Gewässerbelastungen würde die

deutschlandweite Einführung einer 4. Reinigungsstufe in Kläranlagen die Abwassergebühren um 17 Prozent erhöhen. Eine entsprechende Arzneimittelabgabe wäre verursachergerecht und würde nur geringe Mehrbelastung pro Packung

bedeuten. Schadstoffvermeidung wäre laut der Studie der effektivste Weg.

 

Es gibt jedoch keinen Fortschritt in der Frage der Finanzierung!

 

 

 

 

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